Voraussetzungen
weiterführende Informationen
Betroffene Straßen:
Folgende Straßen gehören zum Bezirk 1:
Folgende Straßen gehören zum Bezirk 2:
Begründung der beschränkten Ausgabe Es erhalten nur Bewohner der Straßenteile einen Bewohnerparkausweis, die von den neuen Bewirtschaftungen betroffen sind. Nur von den neuen Bewirtschaftungen geht ein derartiger Parkdruck aus, der eine Bevorzugung der betroffenen Bewohner rechtfertigt. Die bisher bereits bewirtschafteten Parkplätze haben sich als Bewohner verträglich in den vergangenen Jahren bewährt. Unter Bewirtschaftung versteht die Straßenverkehrsordnung sowohl Parkscheiben als auch Parkscheinautomaten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>Der Parkausweis wird ihnen nach erfolgreichem Bezahlvorgang zugeschickt.</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Für die Beantragung werden 25,00 € erhoben, der Bewohnerparkausweis wird für ein Jahr ausgestellt. | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |