Reisepass
Annahme von Anträgen für Reisepässe und Ausstellung von vorläufigen Dokumenten
Seit dem 01.11.2007 wurden die biometrischen Merkmale im Reisepass um den Fingerabdruck ergänzt. Des Weiteren ist seit dem 01.03.2017 ein neuer Reisepass erhältlich, welcher mehr Sicherheitsmerkmale aufweist. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
- Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggfs. Nachweis über Sorgerecht (Einverständniserklärung, siehe Downloads))
Abholung:
Zur Abholung bringen Sie bitte, sofern vorhanden, Ihren alten Reisepass mit.
Wenn Sie bei Beantragung eine Handynummer oder E-Mail Adresse hinterlassen haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht, sobald Ihr Reisepasse im Bürgerbüro zur Abholung bereit liegt.
Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.
Falls Sie jemanden beauftragen möchten Ihren Reisepass abzuholen, dann stellen Sie bitte eine Abholungsvollmacht aus und geben Ihren alten Reisepass (falls einer vorhanden) mit.
Abholungsvollmacht
Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
- Reisepass an Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
- Reisepass an Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (Gültigkeit 6 Jahre)
- Express-Reisepass Mehrkosten von zusätzlichen 32,00 €
- vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 € (Gültigkeit 1 Jahr)