Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertengesetz
Beschreibung
Besondere Voraussetzungen:
- Es muss bereits eine Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt festgestellt worden sein.
- Die bereits festgestellten Behinderungen haben sich verschlimmert und/oder neue Behinderungen sind hinzugekommen.
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Ganz wichtig sind die Angabe der Rentenvesicherungsnummer und der Arztadressen.
- Der Antragsteller muss in Langenfeld wohnhaft sein.
- Der Antrag kann im Bürgerbüro abgegeben werden und wird umgehend weitergeleitet.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch das Versorgungsamt Kreis Mettmann - Abteilung Behinderung und Ausweis - Schwarzbachstraße 10 in 40822 Mettmann.
Versorgungsamt Kreis Mettmann
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Bearbeitungsdauer:
<p>Die Bearbeitungsfrist beim Versorgungsamt richtet sich nach dem Einzelfall.</p>