Vorbeugende Gesundheitshilfe
Beschreibung
Bei Personen, die keiner Krankenkasse angehören und aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zu tragen, werden zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen erbracht.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch XII - Sozialhilfe