Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Beschreibung
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, kann Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Erhaltung einer Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)