Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen, wird Hilfe zur Pflege gewährt. Die Hilfe wird gewährt als Ergänzung zu Leistungen der Pflegekasse bzw. im gleichen Umfang für Personen, die keiner Pflegekasse angehören. Die Hilfe kann gewährt werden als Pflegegeld oder als Sachleistung (Übernahme der entstehenden Pflegekosten). Die Hilfe umfasst Leistungen außerhalb von Einrichtungen.
Rechtsgrundlage(n)