Hilfe zur Familienplanung
Beschreibung
Personen, die über ihre Krankenkasse keine oder nicht ausreichende Leistungen zur Familienplanung erhalten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen, nach Klärung in einem persönlichen Gespräch, durch das Referat Soziale Angelegenheiten erhalten.
Rechtsgrundlage(n)