Hilfe zum Lebensunterhalt
Beschreibung
Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, wird Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.
Die Hilfe umfasst im Besonderen die Zahlungen von:
- laufenden Leistungen wie Regelbedarf, angemessene Unterkunftskosten, Heizkosten, Kranken- und Pflegekassenbeiträge, Mehrbedarfzuschläge
- einmaligen Leistungen nur für die Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung
als Beihilfen oder Darlehen.
Rechtsgrundlage(n)