Hilfe bei Sterilisation
Beschreibung
Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.
Die Leistungen sind wie alle anderen Leistungen der Sozialhilfe einkommensabhängig.
Rechtsgrundlage(n)