Hilfe bei Krankheit
Beschreibung
Personen, die nicht krankenversichert sind und aufgrund von geringem Einkommen nicht die Möglichkeit haben, die Kosten bei Krankheit selbst aufzubringen, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen durch das Referat Soziale Angelegenheiten erhalten.
Rechtsgrundlage(n)