Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wesentlich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solch wesentlichen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange nach der Besonderheit des Einzellfalles Aussicht besteht, dass die Hilfe wirksam ist.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe