Bildungs- und Teilhabepaket
Bildung und Teilhabe
Am 25. März 2011 hat der Bundespräsident die Gesetze zur Reform des Sozialgesetzbuchs II (SGB II) und Sozialgesetzbuchs XII (SGB XII) unterzeichnet. Diese Reform beinhaltet auch Regelungen zur Gewährung von Leistungen aus den Bereichen der Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.
Leistungsberechtigte:
- Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Lebensjahr, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
- Kinder in einer Kindertageseinrichtung
Anspruch haben insbesondere:
- SGB II - Leistungsempfänger/innen (Alg II)
- SGB XII - Leistungsempfänger/innen (u.a. Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldberechtigte
- Kinderzuschlagsempfänger/innen nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Bezieher von Leistungen gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Wichtig: Bei entsprechendem Bedarf und Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können Sie auch auf mehrere Leistungen zur Bildung und Teilhabe zurückgreifen.
Folgende Leistungen sieht der Gesetzgeber vor:
- Eintägige Ausflüge der Schule/ der Kindertageseinrichtung
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbeihilfe: 130,00 € im ersten, 65,00 € im zweiten Schulhalbjahr)
- Schülerbeförderung in Einzelfällen möglich (wird im Regelfall über das Schokoticket abgedeckt)
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Aufwendungen für soziale und kulturelle Aktivitäten (z.B. Sportvereine, Musikschule) - monatlich 15 € für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren
Nähere Informationen zur Bildung und Teilhabe finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: http://bildungspaket.bmas.de/.
Für SGB II Kunden ist das Jobcenter ME aktiv - Geschäftsstelle Langenfeld - Bahnhofstraße 43, 40764 Langenfeld -Telefon: 02104 / 141 630 zuständig.