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Ehefähigkeitszeugnis

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Kurzbeschreibung

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Beschreibung

Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend. 

Voraussetzungen

Das Ehefähigkeitszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.

Verfahrensablauf

Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können vorab gerne postalisch oder gesammelt per E-Mail eingreicht werden.
Für die Abholung des Ehefähigkeitszeugnisses ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Die Originale sind in jedem Fall bei Abholung vorzulegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.


Bearbeitungsdauer:

<p>Für die Bearbeitung werden ab Eingang der vollständigen Unterlagen durchschnittlich 2 Wochen benötigt.</p>

Gebühren:

Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 €, wenn beide Verlobte Deutsche sind und 66,00 € bei Auslandsbeteiligung.

Kontakte:


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Anschrift

Hausanschrift:
Stadtmuseum | Stadtarchiv Langenfeld
im Freiherr-vom-Stein-Haus
Hauptstraße 83
40764 Langenfeld
     
Telefon: 02173/794-4410
Telefax: 02173/9193977
E-Mail: stadtmuseum@langenfeld.de
Internet: www.stadtmuseum-langenfeld.de

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