Kurzbeschreibung
Anmeldung der Eheschließung und Reservierung eines Trautermins
Beschreibung
Die Reservierung von Eheschließungsterminen kann ab dem 01.09 für das komplette Folgejahr erfolgen. Nutzen Sie hierfür bequem unseren Onlinedienst Traukalender. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben Termine online zu reservieren, steht Ihnen das Standesamt natürlich weiterhin persönlich zur Verfügung. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in deren Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) nimmt damit Anmeldungen zur Eheschließung für Langenfelder Bürger und Bürgerinnen entgegen. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Dabei ist Ihr Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.
Verfahrensablauf
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird festgestellt, ob ggf. Ehehindernisse bestehen. Sofern keine Ehehindernisse festgestellt werden können, kann Ihre Eheschließung durchgeführt werden. Die Eheschließung ist binnen 6 Monaten nach der Feststellung der Ehefähigkeit durchzuführen. Das Standesamt informiert Sie bei der Anmeldung der Eheschließung auch über den Verfahrensablauf an Ihrem Eheschließungstag.
weiterführende Informationen
Das Standesamt bietet neben den Räumlichkeiten im Standesamt (Rathaus) auch noch einen Raum für Eheschließung im Stadtmuseum (Freiherr- vom-Stein-Haus) und in der Wasserburg Haus Graven an. Neben den standesamtlichen Gebühren fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten unserer Außenstellen weitere Gebühren an:
Hinweise (Besonderheiten)
Eheverträge, Erbverträge und Testamente werden bei einem Notar errichtet. Dieser kann weitere Informationen hierzu erteilen. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: | |||||||||
Bearbeitungsgebühren: |
Die Gebühr für die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Eheschließung liegt bei 40,00 €, wenn ausländisches Recht zu beachten ist bei 66,00 €. Für die Eheurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an. Auf Wunsch kann ein Familienstammbuch (Preise je nach Ausführung) erworben werden. Für Termine außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |